Häufige Fragen zu den Wahlen der IHK-Vollversammlung 2023
Die Mitglieder der Vollversammlung werden gemäß § 5 des IHK-Gesetzes von den IHK-zugehörigen Unternehmen gewählt. Jedes Unternehmen hat eine Stimme, unabhängig von seiner Größe. Nähere Einzelheiten zur Wahl regelt die von der Vollversammlung beschlossene Wahlordnung (PDF) der IHK.
Die IHK ist die Selbstverwaltungseinrichtung der regionalen Wirtschaft. Deshalb haben alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Branche und ihrer Größe, die Möglichkeit, die Vollversammlungsmitglieder direkt zu wählen. Die Vollversammlung ist als Parlament der Unternehmen das höchste IHK-Organ. Sie erlässt das Satzungsrecht der IHK, bestimmt die Richtlinien der IHK-Arbeit und entscheidet über den Wirtschaftsplan.
Nach der Wahlordnung hat die Vollversammlung der IHK Braunschweig 80 direkt gewählte Mitglieder. Die Sitze werden auf insgesamt 10 Wahlgruppen und in den Wahlgruppen Produzierendes Gewerbe/Industrie, Einzelhandel und Weitere Unternehmen der Dienstleistungswirtschaft zusätzlich regional nach Landkreisen bzw. Städten (Wahlbezirke) verteilt. Dadurch wird erreicht, dass die Zusammensetzung der Vollversammlung für die Wirtschaftsstruktur repräsentativ ist (Spiegelbildlichkeit).
Alle IHK-Zugehörigen haben ein Vorschlagsrecht. Wahlvorschläge müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, wie z. B. bestimmte Mindestangaben sowie eine besondere persönliche Erklärung. Wahlvorschläge konnten bis zum 02. Juni 2023 eingereicht werden. Die Wahlvorschläge werden im Anschluss vom Wahlausschuss geprüft und in einer alphabetischen Liste zusammengefasst.
Die gültigen Wahlvorschläge werden für jeden Wahlbezirk und Wahlgruppe in einer alphabetisch geordneten Liste auf der IHK-Website unter www.ihk.de/braunschweig sowie im IHK-Wahlportal www.ihkbraunschweig-wahl.de bekannt gemacht. Zusätzlich wird die Bewerberliste im Magazin der IHK Braunschweig „IHK Wirtschaft“ veröffentlicht.
Sie sind selbst für die Einhaltung der Anforderungen an einen Wahlvorschlag gemäß der Wahlordnung verantwortlich.
Bei folgenden Mängeln ist der Wahlvorschlag ungültig:
Jede wahlberechtigte Unternehmerin und jeder wahlberechtigte Unternehmer kann in ihrer bzw. seiner Wahlgruppe und in ihrer bzw. seinem Wahlbezirk für die Vollversammlung kandidieren. Kandidaturen („Wahlvorschläge“) konnten bis zum 02. Juni 2023 eingereicht werden.
Die Wahlunterlagen werden ab dem 12. September 2023 an die Wahlberechtigten versandt. Letzter Termin für den Eingang der Wahlstimmen ist der 10. Oktober 2023.
Wahlberechtigt ist unabhängig von der Rechtsform jedes IHK-zugehörige Unternehmen in seiner Wahlgruppe. Formal wird die Wahlberechtigung und die Zugehörigkeit zur Wahlgruppe zu einem bestimmten Zeitpunkt vor dem Versand der Wahlmitteilungen in einer Wählerliste, in die jede und jeder Wahlberechtigte Einsicht nehmen kann, verbindlich festgestellt. Innerhalb des Unternehmens wird das Wahlrecht von der Unternehmerin oder dem Unternehmer selbst bzw. von den gesetzlichen Vertretern ausgeübt (z. B. Einzelunternehmerin/Einzelunternehmer, Geschäftsführerin/Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstandsmitglied einer AG). Die Wahlmitteilungen sind deshalb auch unmittelbar an die Geschäftsleitungen adressiert.
Siehe weiteres unter „Stimmrecht“.
In § 7 der Wahlordnung ist eine Verteilung der verschiedenen Branchen auf 10 Wahlgruppen vorgesehen. Die Zuordnung erfolgt anhand der Angaben in der Gewerbeanmeldung bzw. nach dem jeweiligen Unternehmensgegenstand. Dementsprechend wird das Unternehmen in die Wählerliste aufgenommen. Die Auslegung der Wählerlisten erfolgt vom 13. März bis zum 27. März 2023. Durch Einsichtnahme in die Wählerliste kann das Unternehmen vor der Wahl die Richtigkeit der Eintragung überprüfen und ggf. eine Änderung vornehmen lassen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist bzw. der Frist zum Antrag auf Wechsel in eine Wahlgruppe bzw. einen anderen Wahlbezirk (03. April 2023) sind Sie in der Ihnen mitgeteilten Wahlgruppe verbindlich gelistet.
Die Wahl findet kombiniert als elektronische Wahl und als Briefwahl statt.
Sie können also entweder auf einem elektronischen Stimmzettel oder einem Briefwahl-Stimmzettel – beides erhalten Sie per Post – die Kandidatinnen oder Kandidaten Ihrer Wahl ankreuzen. Jede einzelne Kandidatin und jeder einzelne Kandidat darf nur einmal angekreuzt werden. Insgesamt dürfen nur so viele Kandidatinnen oder Kandidaten angekreuzt werden, wie in der Wahlgruppe bzw. dem Wahlbezirk zu wählen sind.
Die Ergebnisse finden Sie ab dem 12. Oktober 2023 auf der IHK-Website unter www.ihk.de/braunschweig sowie im IHK-Wahlportal www.ihkbraunschweig-wahl.de. Zusätzlich werden die Gewählten im Magazin der IHK Braunschweig „IHK Wirtschaft“ veröffentlicht.
Möglicherweise sind Sie nicht im Wählerverzeichnis erfasst. Eine nachträgliche Aufnahme in das Wählerverzeichnis ist leider nach Ablauf der Antragsfrist nicht mehr möglich. Bitte wenden Sie sich per E-Mail an wahl@braunschweig.ihk.de oder telefonisch an unsere Ansprechpartner:
Émilie Rothe: 0531 4715-201
Alexander Gündermann: 0531 4715-225
Nein, es besteht keine Wahlpflicht. Mit Ihrer Teilnahme an der Wahl und mit jeder abgegebenen Stimme stärken Sie jedoch die Vollversammlung und damit Ihre eigene wirtschaftliche Interessenvertretung und können durch Wahl Ihrer Wunschkandidatin oder Ihres Wunschkandidaten die Zusammensetzung der Vollversammlung beeinflussen.
Bitte wenden Sie sich per E-Mail an wahl@braunschweig.ihk.de oder telefonisch an unsere Ansprechpartner:
Émilie Rothe: 0531 4715-201
Alexander Gündermann: 0531 4715-225