Mitmachen. Mitentscheiden. – Ihre Kandidatur

Als Mitglied der Vollversammlung übernehmen Sie hohe Verantwortung, denn Sie haben das Gesamtinteresse der regionalen Wirtschaft zu vertreten und nicht nur die Interessen einer Branche, eines Standortes oder Ihres eigenen Unternehmens.

Das Engagement in der IHK-Vollversammlung ist ein Ehrenamt über fünf Jahre.

Und Ihr persönlicher Nutzen Ihres Engagements?

  • Sie können die Zukunft unseres Wirtschaftsraumes mitgestalten.
  • Sie können sich mit anderen Unternehmensspitzen und politischen Entscheidern vernetzen.
  • Und nicht zuletzt: Sie entscheiden persönlich mit!

Für die Vollversammlung können je nach Rechtsform entweder die Unternehmerinnen oder Unternehmer selbst oder die gesetzlich zur Vertretung Berechtigten eines IHK-zugehörigen Unternehmens kandidieren, sofern sie am letzten Wahltag, dem 10. Oktober 2023, volljährig sind. Jedes Unternehmen kann nur mit einer Person in der Vollversammlung vertreten sein.

Fristende erreicht

Kandidaturen konnten mit der Nachfrist bis zum 02. Juni 2023 eingereicht werden.

PDF Informationspflichten für Kandidierende