Als Mitglied der Vollversammlung übernehmen Sie hohe Verantwortung, denn Sie haben das Gesamtinteresse der regionalen Wirtschaft zu vertreten und nicht nur die Interessen einer Branche, eines Standortes oder Ihres eigenen Unternehmens.
Das Engagement in der IHK-Vollversammlung ist ein Ehrenamt über fünf Jahre.
Und Ihr persönlicher Nutzen Ihres Engagements?
Für die Vollversammlung können je nach Rechtsform entweder die Unternehmerinnen oder Unternehmer selbst oder die gesetzlich zur Vertretung Berechtigten eines IHK-zugehörigen Unternehmens kandidieren, sofern sie am letzten Wahltag, dem 10. Oktober 2023, volljährig sind. Jedes Unternehmen kann nur mit einer Person in der Vollversammlung vertreten sein.
Dann können Sie Ihre Kandidatur durch einen „Wahlvorschlag“ erklären. Kandidaturen können mit der Nachfrist noch bis zum 02. Juni 2023 eingereicht werden. Nach Ablauf der der Kandidaturphase werden alle Bewerberinnen und Bewerber von der IHK Braunschweig kontaktiert und erhalten die Möglichkeit persönliche Inhalte für die Außendarstellung ihrer Kandidatur (z.B. ein Foto) einzureichen.
PDF Kandidatur-Formular
PDF Kandidatur-Formular für besondere Bevollmächtigte und Prokuristen/Prokuristinnen
Wichtige Hinweise: Laden Sie die Datei zum Ausfüllen auf einen PC herunter. Öffnen Sie die Datei anschließend von ihrem Speicherort auf Ihrem PC aus. Es kann sein, dass Sie die Datei einmal schließen und erneut öffnen müssen. Bitte nutzen Sie zum Ausfüllen des Formulars den Adobe Acrobat ab Version 2020.
PDF Informationspflichten für Kandidierende