Die wichtigsten Begriffe rund um die IHK-Wahl 2023
In den Wählerlisten werden die Wahlberechtigten getrennt nach Wahlgruppen und Wahlbezirken aufgestellt. Die Wählerlisten werden im Zeitraum vom 13. März bis zum 27. März 2023 auf Antrag digital zur Verfügung gestellt. Nur diejenigen IHK-Zugehörigen, die in die Wählerlisten eingetragen sind, sind wahlberechtigt und ihre Vertreter wählbar. Die Wählerlisten legen auch fest, für welche Wahlgruppe und für welchen Wahlbezirk das Wahlrecht und die Wählbarkeit bestehen.
Siehe Wahlbekanntmachungen.
Summe der gültigen Wahlvorschläge für eine Wahlgruppe. Die Bewerberliste muss mindestens eine Kandidatin oder Kandidaten mehr enthalten, als in der jeweiligen Wahlgruppe zu wählen sind, z. B. bei drei vorgegebenen Sitzen mindestens vier Kandidatinnen oder Kandidaten. Der Wahlausschuss fasst alle gültigen Wahlvorschläge in einer einzigen Bewerberliste zusammen und macht sie unter www.ihk.de/braunschweig sowie im IHK-Wahlportal unter www.ihkbraunschweig-wahl.de bekannt. Zusätzlich wird die Bewerberliste im Magazin der IHK Braunschweig „IHK Wirtschaft“ veröffentlicht.
Die IHK-Wahl findet in kombinierter Form als Online- und als Briefwahl statt.
Die offizielle Bekanntmachung der Wahlergebnisse erfolgt ab dem 12. Oktober 2023 unter www.ihk.de/braunschweig sowie im IHK-Wahlportal www.ihkbraunschweig-wahl.de. Zusätzlich werden die Gewählten im Magazin der IHK Braunschweig „IHK Wirtschaft“ veröffentlicht.
Das Wahlgeheimnis ist bei der Online- und bei der Briefwahl sichergestellt: Bei der Onlinewahl wird die abgegebene Stimme in der elektronischen Wahlurne anonymisiert gespeichert. Die elektronische Wahlurne und die elektronischen Wählerlisten werden hierzu auf getrennten Servern gespeichert. Die Anmeldung am Wahlsystem, die Auswahl und Abgabe der Stimme sowie persönliche Informationen und IP-Adressen werden nicht protokolliert. Bei der Briefwahl übersenden die Wählerinnen oder Wähler den unterschriebenen Wahlschein und den verschlossenen Stimmzettelumschlag in einem amtlichen Umschlag an die IHK. Die Wahlberechtigung wird mithilfe des Wahlscheins geprüft und dann vom verschlossenen Stimmzettelumschlag getrennt. Erst danach werden die anonymen Stimmzettelumschläge geöffnet und die Stimmen im Beisein des Wahlausschusses ausgezählt.
Jede wahlberechtigte Unternehmerin und jeder wahlberechtigte Unternehmer kann in ihrer bzw. seiner Wahlgruppe und ihrem bzw. seinem Wahlbezirk für die Vollversammlung kandidieren (siehe Wahlvorschlag). Die Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl zur Vollversammlung werden also nicht von der IHK aufgestellt, sondern von den IHK-Zugehörigen selbst. Jedes wahlberechtigte Unternehmen hat damit die Möglichkeit, einen Wahlvorschlag einzureichen.
Das Präsidium besteht aus der Präsidentin bzw. dem Präsidenten und bis zu zehn Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten, die von der Vollversammlung aus ihrer Mitte in geheimer Wahl für die Dauer der Wahlperiode gewählt werden. Das Präsidium bereitet die Beschlüsse der Vollversammlung vor und sorgt für ihre Durchführung. Das Präsidium kann über die Angelegenheiten der IHK beschließen, soweit Gesetz oder Satzung diese Aufgaben nicht der Vollversammlung vorbehalten.
Jedes IHK-zugehörige Unternehmen hat nur eine Stimme – unabhängig von Rechtsform, Größe oder Umsatz. Das Stimmrecht wird ausgeübt
Durch den oder die IHK-Zugehörige selbst oder eine Person, die zur Wahlausübung bevollmächtigt ist und dazu die Wahlunterlagen der oder des Wahlberechtigten erhalten hat.
Daher gilt, dass bei IHK zugehörigen natürlichen Personen das Stimmrecht von diesen selbst ausgeübt wird.
Für juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, Handelsgesellschaften und Personenmehrheiten wird das Stimmrecht durch eine Person, die allein oder zusammen mit anderen zur gesetzlichen Vertretung befugt ist, ausgeübt.
Eine Person, die nach den gesetzlichen Regelungen nicht befugt ist, die natürliche oder juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts zu vertreten, kann von der IHK zugehörigen Person bevollmächtigt werden, das Stimmrecht auszuüben.
In den Wahlunterlagen ist der Wahlschein über die Erklärung der Wahlberechtigung enthalten, ebenso wie ein Formular für die Erteilung der Vollmacht.
Sollen Prokuristen das Stimmrecht erhalten, bedarf es einer Vollmacht für die IHK-Vollversammlungswahl 2023.
Der Stimmzettel enthält die für die Wahlgruppe und den Wahlbezirk die Kandidatenliste sowie einen Hinweis auf die Anzahl der in der Wahlgruppe und dem Wahlbezirk und der Betriebsgrößenklasse zu wählenden Kandidatinnen und Kandidaten.
Die oder der Wahlausübungsberechtigte darf höchstens so viele Kandidatinnen oder Kandidaten kennzeichnen, wie in der Wahlgruppe und dem Wahlbezirk sowie den Betriebsgrößenklassen zu wählen sind. Die von ihm gewählten Kandidatinnen und Kandidaten kennzeichnet er dadurch, dass er jeweils das dem Namen der Kandidatin oder des Kandidaten zugeordnete Feld auf dem Stimmzettel ankreuzt. Sie oder er kann für jede Kandidatin oder jeden Kandidaten jeweils nur einmal stimmen.
Der gekennzeichneten Stimmzettel ist in den Stimmzettelumschlag zu legen und zu verschließen.
Anschließend ist der verschlossene Stimmzettelumschlag und der unterzeichnete Wahlschein im Rücksendeumschlag so rechtzeitig an die IHK zurückzusenden, dass die Unterlagen spätestens zum vom Wahlausschuss für die Ausübung des Wahlrechts festgelegten Zeitpunkt in der IHK vorliegen.
Die Vollversammlung mit ihren Vertreterinnen und Vertretern aus Industrie, Handel und Dienstleistungsunternehmen ist das oberste Organ der IHK. Sie bestimmt die Richtlinien der IHK-Arbeit und entscheidet über alle Fragen, die für die Wirtschaft des IHK-Bezirks oder die Arbeit der IHK von grundsätzlicher Bedeutung sind. Zu ihren wichtigsten Aufgaben gehört die Verabschiedung des Satzungsrechts, insbesondere die jährliche Feststellung des Wirtschaftsplans und die Festsetzung der Beiträge und Gebühren. Die Vollversammlung allein ist zuständig für die Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten und des Präsidiums sowie für die Bestellung der Hauptgeschäftsführerin oder des Hauptgeschäftsführers. Die Mitglieder der Vollversammlung vertreten die Gesamtheit der IHK-Zugehörigen, sind nicht an Aufträge und Weisungen gebunden und nehmen ihre Aufgabe ehrenamtlich wahr.
Die Vollversammlung wählt zur Durchführung der unmittelbaren Wahlen einen Wahlausschuss, der aus einer vorsitzenden Person, einer stellvertretenden vorsitzenden Person und vier weiteren Mitgliedern besteht. Der Wahlausschuss bestimmt insbesondere den Wahltermin, stellt die Wählerlisten auf, prüft die Wahlvorschläge und stellt das Wahlergebnis fest.
Wählbar zur Vollversammlung sind natürliche Personen, die das IHK-Wahlrecht ausüben können und entweder selbst IHK-zugehörig sind oder allein oder zusammen mit anderen zur gesetzlichen Vertretung einer IHK-zugehörigen juristischen Person, Handelsgesellschaft oder Personenmehrheit befugt sind. Wählbar sind auch Prokuristinnen und Prokuristen oder besonders bestellte Bevollmächtigte von IHK-Zughörigen. Jedes Unternehmen darf nur einmal in der Vollversammlung vertreten sein. Wählbar sind nur natürliche Personen, die am Wahltag volljährig sind. Nicht wählbar sind Personen, die keine öffentlichen Ämter bekleiden und keine Rechte aus öffentlichen Wahlen erlangen dürfen.
Die offiziellen Wahlbekanntmachungen werden vom Wahlausschuss auf der Website unter www.ihk.de/braunschweig sowie im IHK-Wahlportal www.ihkbraunschweig-wahl.de vorgenommen. Zusätzlich werden diese Informationen im Magazin der IHK Braunschweig „IHK Wirtschaft“ veröffentlicht.
Die Wahlunterlagen werden ab dem 12. September 2023 verschickt. Die ausgefüllten Briefwahlstimmen müssen spätestens bis zum 10. Oktober 2023 bei der IHK Braunschweig eingegangen sein. Für die Abgabe der Onlinestimmen gilt dieselbe Frist.
Die Vollversammlung soll ein Spiegelbild der Wirtschaft im IHK-Bezirk sein. Die IHK-Zugehörigen werden daher zum Zwecke der Wahl unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Besonderheiten des IHK-Bezirks sowie der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung der Branchen in zehn verschiedene Wahlgruppen eingeteilt. In den Wahlgruppen Produzierendes Gewerbe/Industrie, Einzelhandel und Weitere Unternehmen der Dienstleistungswirtschaft findet zusätzlich nochmals eine regionale Unterteilung nach Landkreisen bzw. Städten statt.
In den Wählerlisten werden die Wahlberechtigten getrennt nach Wahlgruppen und Wahlbezirken aufgestellt. Die Wählerlisten wurden vom 13. bis 27. März 2023 auf Anfrage digital zur Verfügung gestellt. Nur diejenigen IHK-Zugehörigen, die in die Wählerlisten eingetragen sind, sind wahlberechtigt und ihre Vertreterinnen und Vertreter wählbar. Die Wählerlisten legen auch fest, für welche Wahlgruppe für welchen Wahlbezirk das Wahlrecht und die Wählbarkeit bestehen.
Die IHK übersendet ab dem 12. September 2023 an alle Wahlberechtigten eine Wahlmitteilung mit den Brief- und Onlinewahlunterlagen zu.
Satzung über die Durchführung der Wahlen zur Vollversammlung, die von der Vollversammlung verabschiedet worden ist. Darin sind insbesondere die Anzahl der Sitze, die Sitzverteilung, das aktive und passive Wahlrecht der IHK-Mitglieder sowie die Durchführung der Wahlen und die Aufgaben des Wahlausschusses geregelt.
Zeitraum, für den die Vollversammlung gewählt wird. Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre.
Der Wahlschein dient bei der Briefwahl zum Nachweis der Berechtigung zur Ausübung des aktiven Wahlrechts (siehe Stimmrecht). Bei der Onlinewahl muss sich der Wahlberechtigte durch eine Login-Kennung und ein Passwort legitimieren. Die Zugangsdaten werden mit den Wahlunterlagen übersandt.
Die Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahlen zur Vollversammlung werden von den IHK-Zugehörigen selbst vorgeschlagen. Wahlvorschläge konnten bis zum 02. Juni 2023 eingereicht werden. Dieser muss gewissen Formalien genügen, z. B. gewisse Mindestangaben sowie eine besondere persönliche Erklärung enthalten. Die eingegangenen Wahlvorschläge werden vom Wahlausschuss überprüft. Die gültigen Wahlvorschläge werden für jeden Wahlbezirk und Wahlgruppe in einer alphabetisch geordneten Liste auf der IHK-Website unter www.ihk.de/braunschweig sowie im IHK-Wahlportal www.ihkbraunschweig-wahl.de bekannt gemacht. Zusätzlich wird die Bewerberliste im Magazin der IHK Braunschweig „IHK Wirtschaft“ veröffentlicht.
Sie sind selbst für die Einhaltung der Anforderungen an einen Wahlvorschlag gemäß der Wahlordnung verantwortlich.
Bei folgenden Mängeln ist der Wahlvorschlag ungültig: