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Neben der Satzung ist die Wahlordnung das wichtigste Statut der IHK Braunschweig, die von der Vollversammlung verabschiedet wird. In der Wahlordnung sind die Anzahl der Sitze, die Sitzverteilung, das aktive und passive Wahlrecht der IHK-Mitglieder sowie die Durchführung der Wahl und die Aufgaben des Wahlausschusses geregelt.
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